1. Regelungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem Campinggast und der Campingpark Clausensee GmbH in Waldfischbach. Die vertraglichen Leistungen des Campingparks werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Campingpark Clausensee GmbH Vertragsbestandteil.

  1. Buchung

Buchungen sind in aller Regel online über unsere Homepage vorzunehmen, in Ausnahmefällen während der Rezeptionsöffnungszeiten bis 7 Tage vor Anreise möglich. Zu diesem Zeitpunkt werden bei Stellplätzen 50,00 Euro bzw. bei Mietobjekten 50 % des Gesamtbetrages fällig. Mit der Anmeldung bzw. der Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Dieser Vertrag ist erst mit schriftlicher Annahmebestätigung durch die Campingpark Clausensee GmbH für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldete Personenzahl rechtswirksam. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes oder eines bestimmten Bereiches besteht nicht. Wünsche können geäußert werden.

  1. Minderjährige

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder von einer erwachsenen Aufsichtsperson, der von den Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht übertragen wurde, wobei diese Übertragung ausschließlich auf dem zum Download auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formular akzeptiert wird.  

  1. Mietdauer

Stellplätze unterliegen keiner Mindestbuchzeit. Für Mietunterkünfte gilt in der Saison A eine Mindestbuchungszeit von 5 Nächten sowie in Saison B eine Mindestbuchungszeit von 3 Nächten.

  1. Buchungsbestätigung

Eine Buchungsbestätigung erfolgt von der Campingpark Clausensee GmbH in der Regel per E-Mail. Diese ist hinsichtlich der Daten vom Campinggast zu überprüfen. Für eine verbindliche Reservierung ist nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung auf Anforderung innerhalb von 10 Tagen für Stellplätze eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro unter Angabe der Buchungsnummer, des Namens und Anreisedatums auf ein Konto der Campingpark Clausensee GmbH zu leisten. Für Mietunterkünfte haben die terminierten Zahlungen wie im Mietvertrag vereinbart fristgerecht zu erfolgen. Nach Eingang der Anzahlung wird die Zahlung bestätigt. Der Stellplatz ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr reserviert, Mietunterkünfte sind ab 16.00 Uhr verfügbar, und werden bis 18.00 Uhr freigehalten. Eine spätere Ankunft bis max. 22.00 Uhr ist mit der Campingpark Clausensee GmbH abzusprechen.

  1. Abreise

Der gebuchte Stellplatz ist bis 11.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Nach Absprache mit dem Campingpark kann außerhalb der Hauptsaison A unter Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreisegenehmigung erteilt werden. Das Betreten der Liegewiese ist am Abreisetag ab 12.00 Uhr kostenpflichtig. Eine vorzeitige Abreise ist dem Campingpark Clausensee unverzüglich bekannt zu geben. Mietunterkünfte sind nach Abnahme und unter Einhaltung der vertraglichen Pflichten bis 11.00 Uhr zu räumen.

Die Zahlung hat vor Abreise, möglichst am Vorabend, per EC-, Kreditkarte oder in bar zu erfolgen.

  1. Platznutzung und Haftung

Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und nur mit einem Fahrzeug. Änderung bezüglich Mitreisenden und Haustieren sind unverzüglich der Rezeption mitzuteilen Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.  

  1. Anzeigepflichten

Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingpark Clausensee GmbH den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund zu.

  1. Preisliste

Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten der Campingpark Clausensee GmbH. Dies gilt auch für Angebote. Diese sind ausschließlich nur online buchbar. Mit dem Betreten des Campingparks akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste laut Aushang.

  1. Rücktritt und Änderung von Buchungsdaten

Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber der Campingpark Clausensee GmbH vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten. Rücktrittserklärungen/Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und werden rückbestätigt.

  1. a) bei Aufenthalt im eigenen Freizeitgefährt

Bei Stornierung bis 7 Tage vor geplanter Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet. Weitere Kosten entstehen nicht. Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise verbleibt die Anzahlung in Höhe von 50, 00 Euro bei der Campingpark Clausensee GmbH. Im Übrigen kann bei jeder übermittelten Änderung der Buchungsdaten nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben werden.

  1. b) bei Aufenthalt in einer Mietunterkunft

Entscheidend für die Folgen des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Campingpark Clausensee GmbH. Ein Rücktritt des Mieters ist jederzeit bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € möglich. Im Übrigen kann bei jeder übermittelten Änderung der Buchungsdaten nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben werden. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag über ein angemietetes Objekt zurück, ist der Campingpark Clausensee berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen:

6 bis 8 Wochen vor Mietbeginn:                                           25 % des Gesamtpreises

4 bis 6 Wochen vor Mietbeginn:                                           50 % des Gesamtpreises

1 bis 4 Wochen vor Mietbeginn:                                           75 % des Gesamtpreises

ab 1 Woche (7 Nächte) oder kürzer vor Mietbeginn:          100 % des Gesamtpreises

Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die ausgewiesenen Pauschalierungskosten.

Die Campingpark Clausensee GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn die Mietunterkunft nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen. Die Campingpark Clausensee GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Information des Campinggastes verpflichtet.

Alle angebotenen Aktionen, sowie die Liegewiese und alle übrigen Infrastrukturen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Wenn das Programm ausfällt bzw. das Freibad oder andere Einrichtungen geschlossen bleiben, rechtfertigt das keinen Preisnachlass bzw. kostenfreie Stornierung.

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit usw. mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

  1. Kündigung

Die Campingpark Clausensee GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder der Mietunterkunft vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

  1. Haftung

Die Campingpark Clausensee GmbH haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Campingpark Clausensee GmbH.

Insbesondere ist keine Haftung der Campingpark Clausensee GmbH gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge und -anhänger aller Art sowie deren Inhalt und Ladung, für Zelte, Vorzelte und deren Inhalt. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Da aufgrund der gesetzlichen Lage ein Bademeister nicht erforderlich ist, ist eine Begleitung von Kindern unter 12 Jahren durch volljährige Aufsichtspersonen, für die die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen haben, erforderlich.

Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Mietunterkunft, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.

  1. Campingplatzordnung

Die Campingplatzordnung, die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.

  1. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption des Campingparks vor Eintritt in den Campingpark anzumelden und er trägt Sorge dafür, dass die Gebühren laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Im Übrigen ist das Betreten des Geländes der Campingpark Clausensee GmbH erlaubnispflichtig. Ausgenommen hiervon sind Besucher der Gastronomie.

  1. Zufahrt/Zutritt

Bei Anreise ist der Campinggast verpflichtet sich in der Rezeption anzumelden, wobei der Gast die Anreisespur zu nutzen hat und darauf zu achten ist, dass Ein- und Ausfahrt zum Campingpark frei zu halten sind. Bei Anmeldung wird das korrekte Kfz-Kennzeichen benötigt, sodass Sie eine Einfahrtskarte bzw. einen Toröffner ausgehändigt- gegen Pfand- bekommen. Die Gerätschaften der Ein-/ Ausfahrtsanlagen sind nicht an dritte übertragbar oder weiterzugeben. Zufahr hab pro gemietetem  Stellplatz ein Fahrzug.

  1. Parken

Die Fahrzeuge der Besucher und Zweitfahrzeuge der Übernachtungsgäste sind grundsätzlich angemeldet, kostenpflichtig und außerhalb des Campingparkgeländes (vor der Schranke) zu parken.

Die Reisemobilstellplätze sind für Reisemobile reserviert und dürfen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden.

  1. Allgemeines

Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Clausensee GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Pirmasens, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.

 

Camping Clausensee GmbH Clausensee 67714 Waldfischbach-Burgalben Tel: 06333-5744 Fax: 06333-5747 Mail: katharina.singer@campingclausensee.de